Auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion hat der rheinland-pfälzische Landtag heute in erster Lesung das Gesetz zur Regelung der Landesgrundsteuer beraten. Der Leiter des Zukunftsfeldes ‚Heimat und Finanzen‘ der CDU-Landtagsfraktion, Christof Reichert, hat dafür geworben die Öffnungsklausel bei der Grundsteuerreform zu nutzen und das baden-württembergische modi-fizierte Bodenwertmodell zu übernehmen:
„Jeder, der Grund- oder Hausbesitz oder eben beides hat, kennt die lästigen und nur schwer nachvollziehbaren Bescheide der Kommune, mit denen die Grundsteuer erhoben wird. Im Zuge der laufenden Grundsteuerreform hat Rheinland-Pfalz nun die Chance, eine bürger-freundliche und landeseigene Regelung auf den Weg zu bringen – einfach, transparent und verfassungskonform.
Als Hauptkriterium berücksichtigt das Modell die Grundstücksfläche. Die Fläche als Grundlage ist leicht verständlich und kann jeder nachvollziehen. Mit der Vervielfältigung des Bodenrichtwertes wird bei dem Modell auch die Lage des Grundstückes und somit auch der Wert des Grundstückes berücksichtigt.“
Gelungen sei der Abschlag für Grundstücke, die überwiegend zum Wohnen genutzt würden, so Reichert. „Wir entlasten damit die Wohnnebenkosten und bieten gleichzeitig einen Anreiz, dass bisher unbebaute Grundstücke bebaut werden. Wir fördern damit auch das Ziel der Innenentwicklung vor Außenentwicklung, was vor Ort oftmals durch Grundstücksspekulationen gestört wird.
Mit dem jetzt in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf setzen wir einen Fraktionsbeschluss aus der vergangenen Wahlperiode zur Nutzung der Öffnungsklausel um. Ziel unseres Gesetzentwurfs ist die zeitgemäße Fortentwicklung der Grundsteuer als eine zentrale und verlässliche Einnahmequelle der Kommunen.“
Nach der ersten Einbringung des CDU-Vorschlags heute im rheinland-pfälzischen Landtag hofft Reichert nun auf konstruktive Ausschussberatungen, im Sinne der besten Lösungen für unser Land und die Bür-gerinnen und Bürger.
Hier ein Link zu meiner Rede im Landtag
Christof Reichert, MdL - Rede im Landtag am 10.11.2021 zur Grundsteuerreform