Wie schaffen wir eine höhere Quote bei den Elementarschadensversicherungen?
Durch häufige Unwetterereignisse ist es in den letzten Jahren zu teuren Schäden gekommen. Die Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 hat neben dem tragischen Verlust von Menschenleben auch verheerende materielle Schäden in Milliardenhöhe zur Folge. Es drängt sich vielen Menschen die Frage auf, wie und von wem diese Schäden bezahlt werden: Muss es eine Versicherungspflicht für Elementarschäden geben?
Fakt ist: In Rheinland-Pfalz liegt der Anteil von Wohngebäuden mit Elementarschadenschutz nur bei 37%, etwa 10 Prozentpunkte unter dem Bundesschnitt. Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden durch bestimmte Naturgewalten ab, unter anderem Hochwasser.
Eine Versicherungspflicht für Elementarschäden ist für uns das letzte Mittel. Wir wollen erreichen, dass alle Bürgerinnen und Bürgern eine bezahlbare Versicherung gegen Elementarschäden abschließen können.
Bis Ende 2024 sollte in Rheinland-Pfalz eine Versicherungsquote von min. 80% für Elementarschäden erreicht werden.
Unser Vorschlag: Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Versicherungsbranche ausschließlich Wohngebäudeversicherungen anbieten, die den Schutz gegen Naturgefahren beinhalten. Der Versicherungsnehmer muss in einem Opt-Out verfahren gezielt den Schutz gegen Naturgefahren abwählen, wenn er das unbedingt will. Damit sollte dann aber eine Erklärung verbunden sein, dass der Versicherungsnehmer damit in Kauf nimmt, im Katastrophenfall keine staatliche Unterstützung für den Wiederaufbau zu erhalten. Bestehende Verträge sollen um den Schutz vor Naturgefahren erweitert werden. Den Versicherungsnehmern soll im Opt-Out Verfahren ermöglicht werden, auf die geplante Umstellung zu verzichten.
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